Ablauf und Kosten

Ablauf der Psychotherapie

Bevor es zu einer Psychotherapie kommt, vereinbaren wir ein Erstgespräch sowie mehrere probatorische Sitzungen, um uns kennenzulernen.

Erstgespräch
Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und wichtige Informationen auszutauschen, die für den weiteren Verlauf wichtig sind.

Probatorische Sitzungen
Die ersten fünf Sitzungen, die als probatorische Stunden bezeichnet werden, dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der ausführlichen Besprechung der individuellen Probleme. Ich erläutere Ihnen meine therapeutische Arbeitsweise, und wir entscheiden gemeinsam, ob eine ambulante Psychotherapie für Ihr Kind erforderlich ist und die entsprechende Indikation vorliegt. Es werden individuelle therapeutische Ziele für die Behandlung festgelegt. Weiter wird Diagnostik durchgeführt beispielsweise durch Fragebögen. Falls erforderlich, kann die Diagnosestellung durch das Aufsuchen eines Kinder- und Jugendpsychiaters ergänzt werden. 

Danach erfolgt ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Psychotherapie
Die ambulante Psychotherapie finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauert jeweils 50 Minuten. Wie häufig die Psychotherapie stattfindet hängt von den Symptomen ab, genauso die Dauer der Therapie. Je nach Alter werden regelmäßige Elterngespräche parallel zur Therapie mit dem Kind geführt. 

 

Kosten

Das Therapieangebot richtet sich an privat Versicherte, Selbstzahler*innen sowie Beihilfeberechtigte. Gesetzlich Versicherte können mittels des Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V eine Therapie bei Ihrer Kasse beantragen. 

Privatversicherte / Beihilfe

Vor dem Beginn der Therapie können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle informieren, wie viele Stunden übernommen werden und welche Unterlagen erforderlich sind. Bei privat Versicherten hängt die Anzahl der erstattungsfähigen Therapiestunden von dem jeweiligen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Kasse abgeschlossen haben. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall entfallen alle Antragsformalitäten, und Sie können direkt mit der psychotherapeutischen Behandlung beginnen. Auch hier erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Kosten für die Behandlung können über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V übernommen werden, sofern dies notwendig ist. Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Therapieplatz anbieten können, ist eine Behandlung in einer Privatpraxis möglich. Weitere Informationen sowie das Antragsverfahren finden Sie hier (https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/system/files/document/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung%20%28002%29.pdf) oder Sie können sich direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, die Ihnen den genauen Ablauf erläutern wird. 

 

 

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